Nach der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) bist Du als Kassenbetreiber_In in der Pflicht, Dich bis zum 31.03.2021 um die technische Aufrüstung Deiner Registrierkasse durch eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu kümmern, um rechtskonform zu arbeiten. Sofern Du die Online-TSE bereits vor dem 31.08.2021 (Abschluss der vollständigen Implementierung der zertifizierten Version der TSE) gekauft hast, prüfe, ob sie aktiviert ist und stelle dann den Antrag nach § 148 Abgabenordnung noch rückwirkend, um die Frist zur vollständigen Implementierung Deiner Cloud-TSE bis zum 31.08.2021 zu verlängern.
Hintergrund ist, dass die von unserem Partner fiskaly angebotene Online-TSE erst am 28.05.2021 voll vom BSI zertifiziert wurde. Die Anbindung der zertifizierten Version der TSE erfolgte dann am 31.08.2021. Du bist in der Pflicht, den Antrag auf Verlängerung der Duldung auch rückwirkend zu stellen.
Achtung!
Die orderbird AG leistet keine Steuerberatung und keine Beratung in finanzrechtlichen Fragen. Alles, was wir schreiben, spiegelt unsere Erfahrung und Erfahrungswerte unserer Kunden wider.
Für verbindliche Aussagen dazu, wie und ob Du einen Antrag nach § 148 AO verfasst, wende Dich bitte an Deine Steuerberatung!
Dein Handeln ist notwendig
Stelle einen Antrag nach § 148 AO zur Verlängerung der Frist zur vollständigen Implementierung einer Cloud-TSE, zu dem Du als Kassenbetreiber_In verpflichtet bist, um entsprechend der Gesetzesvorgaben abgesichert zu sein. Damit kannst Du eine weitere Duldung der Nutzung einer TSE mit dem Status "In Implementation" bis zum 31.08.2021 erwirken.
Los geht's
- Logge Dich MY orderbird ein.
- Klicke unter Einstellungen auf Serviceportal.
Falls Du bisher noch nicht auf dem Serviceportal warst oder bisher noch keine Rechnung eingesehen hast, kannst Du Dich über Deine Kundennummer, eine beliebige frühere Rechnungsnummer oder Angebotsnummer identifizieren. - Klicke auf "TSE Konformität".
- Klicke auf der nächsten Seite auf "Zur Antragstellung".
- Prüfe jetzt, ob die vorausgefüllten Daten korrekt sind: Dies betrifft die Angaben zu Deinem Betrieb als auch die Angaben Deines Finanzamtes.
- Falls Du Deine Daten geändert hast, klicke bitte auf "Aktualisieren". Damit prüfst Du, ob das u.g. Finanzamt noch aktuell ist.
- Sollte das Finanzamt nicht korrekt sein, kannst Du es auch manuell ändern.
Schon gewusst? Finanzämter sind verpflichtet, Anträge bei Adressierung an das falsche Finanzamt untereinander weiterzuleiten, solange sie im selben Bundesland sind.
- Kopiere die E-Mail-Adresse Deines Finanzamtes (Strg+C bzw. Cmd+C) und füge sie als Adressat in Deinem E-Mail-Programm ein (Strg+V bzw. Cmd+V).
- Klicke auf "Antrag als PDF herunterladen", um den Antrag auf Deinem Rechner zu speichern und in anschließend an die E-Mail an Dein Finanzamt anzuhängen.
Noch Fragen?
Wo finde ich die Statements von orderbird, die ich für den Antrag brauche?
Die Statements sind über einen Link in Deinem Antrag aufrufbar und daher bereits in Deinem Antrag enthalten! Du kannst Dir jederzeit Deinen Antrag erneut auf MY orderbird herunterladen.
Falls Du die Statements genau jetzt brauchst, kannst Du sie Dir hier mit einem Klick herunterladen:
Wo finde ich die Zertifikate der Online-TSE?
Hier findest Du die Zertifikats-Urkunden sowie die Zertifikat-IDs zur Einsicht: TSE Zertifikate
Mein Geschäft befindet sich nicht in Deutschland. Muss ich trotzdem einen Antrag auf Verlängerung stellen?
Nein, der Antrag zur Verlängerung der Frist zur vollständigen Implementierung einer Cloud-TSE findet nur in Deutschland Anwendung.
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