Hier erhältst Du einige Hilfestellungen und Antwortvorlagen, wie Du auf die Rückmeldung des Finanzamts reagieren kannst, die Du zu Deinem Antrag nach § 148 erhalten hast. Bitte spreche Dich bei Unsicherheiten unbedingt mit Deiner Steuerberatung ab.
Übrigens: Generell wird es bei den Finanzämtern eher nicht akzeptiert, wenn Du die TSE aufgrund von Corona noch nicht beantragt hast, denn die TSE sei unter der Digitalisierungsklausel im Überbrückungsantrag III absetzbar.
Achtung!
Die orderbird AG leistet keine Steuerberatung und keine Beratung in finanzrechtlichen Fragen. Alles, was wir schreiben, spiegelt unsere Erfahrung und Erfahrungswerte unserer Kunden wider.
Für verbindliche Aussagen dazu, wie Du auf Schreiben Deines Finanzamtes am Besten reagierst, wende Dich bitte an Deine Steuerberatung!
Inhalt
- Nachweis über den Vertragsabschluss zum Einsatz einer cloudbasierten TSE
- Mitteilung über den Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Kassensystems und Zeitpunkt der Inbetriebnahme der cloudbasierten TSE
- Zertifizierung und Seriennummer der TSE
- Kassenbon (Kundenbeleg) aus denen die TSE – Informationen ersichtlich sind
- TSE-Zertifikat für nicht zertifizierte TSE
- Handbuch und weitere Informationen zum TSE - Sicherheitsmodul
- Kontinuierliche Implementierung aller notwendigen Komponenten: Zeitplan
- Welche Gründe verhindern den rechtzeitigen Einsatz der TSE?
- Fristverlängerung über den 31.07.2021 hinaus abgelehnt / in Frage gestellt
- Nachweis über die Sicherstellung der Besteuerung
- Nachweise über Vorbereitungsmaßnahmen in Deinem Betrieb zur Umsetzung der Anforderungen nach §146a AO
- Anzahl und Art der eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme in Deinem Betrieb und Angabe des Herstellers der TSE
- Standort Deiner Kasse
- Datum der Außerbetriebnahme des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystem
- Ablehnung Deines Antrags (in Rheinland-Pfalz)
Nachweis über den Vertragsabschluss zum Einsatz einer cloudbasierten TSE
Passus aus dem Antwortbrief des Finanzamts
"...geeigneter Nachweis der Beauftragung oder Vertrag zum Einsatz einer cloudbasierten TSE, sowie darüber, dass die vollständige Implementierung bisher aus Gründen, die im Zusammenhang mit der cloudbasierten TSE selbst stehen, nicht abgeschlossen werden konnte..."
-ODER-
"...abgeschlossener Kauf-, Miet- oder Leasing-Vertrag oder Rechnung für die bereits verwendet(en) cloudbasierte(n) TSE bzw. Nachweis wann die TSE bestellt oder in Auftrag gegeben wurde,..."
Hilfestellung zur Antwort
Als Nachweis zum Vertragsabschluss dient die Rechnung, in der die TSE das erste Mal enthalten ist. Diese kannst Du, wenn nicht in den eigenen Akten auffindbar, über das Serviceportal unter my.orderbird.com als PDF herunterladen und weiterleiten. Eine Anleitung dazu ist hier zu finden: Dein Serviceportal auf MY orderbird.
Darüber hinaus ist wichtig zu erwähnen, dass die orderbird AG zur Unterstützung der Gastronom_Innen während der Pandemie im Zeitraum vom 11.05.2020 bis 27.07.2020 eine Aktion hatte, welche eine Aktivierung der TSE kostenfrei und ohne Rechnung erlaubte und die Rechnungserstellung erst am 01.10.2020 begann. Somit begann auch der vom Kunden bezahlte Leistungszeitraum erst zum 01.10.2020. In diesen Fällen erfolgt eine Bestätigung über den tatsächlichen Aktivierungstag auf Anfrage über den orderbird - Kundenservice, der das Datum der tatsächlichen Aktivierung über das System-Backend einsehen kann und per E-Mail bestätigt.
Eine entsprechende Anfrage kannst Du direkt per Kontaktformular hier stellen: Anfrage stellen
Mitteilung über den Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Kassensystems und Zeitpunkt der Inbetriebnahme der cloudbasierten TSE
Passus aus dem Antwortbrief des Finanzamts
"Mitteilung über den Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Kassensystems und Zeitpunkt der Inbetriebnahme der cloudbasierten TSE"
Hilfestellung zur Antwort
Das Kaufdatum Deiner Kasse findest Du über die Rechnungen heraus, die Du per E-Mail erhalten hast und die Du auch über das Service-Portal auf MY orderbird herunterladen kannst. Die Inbetriebnahme Deiner TSE (=Aktivierungsdatum) erfährst Du über uns. Eine entsprechende Anfrage kann direkt per Kontaktformular gestellt werden: Anfrage stellen
Zertifizierung und Seriennummer der TSE
Passus aus dem Antwortbrief des Finanzamts
"Eindeutige Benennung der bereits verwendeten zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung(en) bspw. durch Mitteilung der BSI - Zertifizierung-ID (Format: BSI-K-TR-nnnn-yyyy) und der Seriennummer(n) der verwendeten zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung(en) (§146 a Abs. 4 Nr. 3 AO)"
Hilfestellung zur Antwort
Seit dem 28.05.2021 ist die von fiskaly bereitgestellte TSE vom BSI zertifiziert. Die Zertifikate und die Zertifizierungs-IDs können hier eingesehen werden: TSE Zertifikate
Die 64-stellige Seriennummer der TSE, die aus Ziffern und Kleinbuchstaben besteht, wird auf jeden Beleg gedruckt.
Diese Informationen können ebenfalls der aktuellen Verfahrensdokumentation des Kassenherstellers entnommen werden.
Kassenbon (Kundenbeleg) aus denen die TSE – Informationen ersichtlich sind
Passus aus dem Antwortbrief des Finanzamts
"Kassenbon (Kundenbeleg) aus denen die TSE – Informationen ersichtlich sind"
Hilfestellung zur Antwort
Hier möchte das Finanzamt einfach nur einen Deiner signierten Belege sehen.
- Fotografiere oder scanne dafür einen Deiner gedruckten Rechnungsbelege aus Deiner orderbird Kasse und sende es ans Finanzamt.
- Alternativ kannst Du auch eine erstellte Rechnung aus dem Rechnungsarchiv in der App als PDF per E-Mail versenden.
- Oder Du lädst Dir eine beliebige signierte Rechnung als PDF auf MY orderbird herunter.
TSE-Zertifikat für nicht zertifizierte TSE
Passus aus dem Antwortbrief des Finanzamts
"...bei bereits verwendeten aber noch nicht zertifizierten TSE – durch Mitteilung der jeweiligen TSE-Zertifikate in elektronischer Form."
Hilfestellung zur Antwort
Bitte sende uns eine Anfrage für die Zertifikatsdatei, da wir Dir diese speziell bereitstellen müssen. Du erreichst uns hier: Anfrage für Zertifikatsdatei TSE
Handbuch und weitere Informationen zum TSE - Sicherheitsmodul
Passus aus dem Antwortbrief des Finanzamts
"Bitte senden Sie mir zudem das Handbuch der elektronischen Registierkasse und die dazugehörigen Informationen zum TSE – Sicherheitsmodul."
Hilfestellung zur Antwort
Kurz und knackig:
- Online-Handbuch zur elektronischen Registrierkasse von orderbird: support.orderbird.com
- Anleitung zur Aktivierung der Online-TSE: Wie richte ich meine Online-TSE ein? (DE)
- Beschreibung der Online-TSE in der orderbird Verfahrensdokumentation: Ich brauche Belege zur Kassenkonformität von orderbird!
Kontinuierliche Implementierung aller notwendigen Komponenten: Zeitplan
Passus aus dem Antwortbrief des Finanzamts
"Im Antrag muss der genaue Zeitpunkt zum Einsatz der zertifizierten Cloud TSE genannt sein (z.B. Vorlage eines Rolloutplans, ggf. Schulungsplan für Personal geeignete Nachweise, dass die fristgerechte Implementierung der cloudbasierten TSE und/oder die Umsetzung der Anforderungen an die Einsatzumgebung nicht rechtzeitig bis zum 31.3.21 erfolgen konnte (z. B. anhand einer entsprechenden Bestätigung des beauftragten TSE Herstellers, Kassenfachhändlers, Kassenherstellers oder andere Dienstleister im Kassenbereich)"
Hilfestellung zur Antwort
Wir verweisen auf die Roll-out-Pläne, die seitens der orderbird AG wie auch unseres Partners fiskaly in den jeweiligen Stellungnahmen veröffentlicht wurden. Darin ist das Datum der geplanten Fertigstellung aller Schritte zu entnehmen. Die Stellungnahmen können hier als PDF heruntergeladen werden: Wie stelle ich den Antrag nach § 148 Abgabenordnung – Verlängerung der Frist zur vollständigen Implementierung einer Cloud-TSE?
Die Rollout-Pläne in Kombination mit der Tatsache, dass unsere angebotene TSE-Lösung bereits seit dem 04.02.2020 live ist und von unseren Kunden genutzt wird, gelten als Beleg dafür, dass die orderbird AG in Zusammenarbeit mit ihrem Partner fiskaly kontinuierlich an der Implementierung der TSE gearbeitet hat.
Welche Gründe verhindern den rechtzeitigen Einsatz der TSE?
Passus aus dem Antwortbrief des Finanzamts
"Im Antrag muss der genaue Zeitpunkt zum Einsatz der zertifizierten Cloud TSE genannt sein (z.B, Vorlage eines Rolloutplans, ggf. Schulungsplan für Personal oder geeignete Nachweise, das die fristgerechte Implementierung der cloudbasierten TSE und/oder die Umsetzung der Anforderungen an die Einsatzumgebung nicht rechtzeitig bis zum 31.3.21 erfolgen konnte (z. B. anhand einer entsprechenden Bestätigung des beauftragten TSE Herstellers, Kassenfachhändlers, Kassenherstellers oder andere Dienstleister im Kassenbereich)"
Hilfestellung zur Antwort
An dieser Stelle verweisen wir auf die Stellungnahmen der orderbird AG und unseres Partners fiskaly, dessen TSE-Lösung an das orderbird Kassensystem angebunden ist. Diese sind hier zu finden:
Stellungnahmen der orderbird AG und fiskaly zum Herunterladen
Fristverlängerung über den 31.07.2021 hinaus abgelehnt / in Frage gestellt
Passus aus dem Antwortbrief des Finanzamts
"Stellungnahme, warum Sie eine Fristverlängerung über den 31.07.21 benötigen.
Nachweis über ggf. vorliegende Lieferengpässe"
-ODER-
"So wird die beantragte Fristverlängerung lediglich bis spätestens 31.07.2021 gewährt . Eine darüberhinausgehende Verlängerung der Frist zur Implementierung der Cloud - TSE ist abzulehnen , da aufgrund der erfolgten Zertifizierung mit einer zeitnahen Nachrüstung gerechnet werden kann."
-ODER-
"Nach den Angaben auf der Internetseite der fiskaly GmbH wurde die technische Sicherheitseinrichtung Ende Mai abschließend zertifiziert . Aus Ihrem Antrag geht hervor , dass die Sicherheitseinrichtung bereits als nicht zertifizierte Version genutzt wird . Ein Zeitfenster von über vier Monaten für ein Upgrade auf die zertifizierte Version erscheint unrealistisch .
Eine Fristverlängerung über den 31.07.2021 hinaus kommt nur in Betracht , wenn ein konkreter Roll - Out - Plan für Ihr Unternehmen vorgelegt wird . In diesem sind die einzelnen notwendigen Arbeitsschritte mit jeweiligen Fertigstellungsterminen für jeden Arbeitsschritt zu benennen Die Umsetzung des Roll - Out - Planes ist so zu dokumentieren , dass eine Überprüfung zum Stand der Umsetzung durch die Finanzverwaltung jederzeit möglich wäre ( 2.B. im Rahmen einer unangekündigten Kassennachschau ) .
Bitte setzen Sie sich hierzu mit Ihrem Kassenanbieter in Verbindung."
Hilfestellung zur Antwort
Bitte bespreche DIch mit Deiner Steuerberatung, wie die beste Vorgehensweise für Dich und Deinen Betrieb hier aussieht. Falls Du Dich in Absprache mit Deiner Steuerberatung für einen weiteren Anrag entscheidest, kannst Du unseren Musterantrag als Hilfestellung nutzen:
- Musterantrag mit Anschreiben
- Statements von orderbird und fiskaly als PDF
Nachweis über die Sicherstellung der Besteuerung
Passus aus dem Antwortbrief des Finanzamts
"Erläuterung, warum die Besteuerung nicht gefährdet ist"
Hilfestellung zur Antwort
Den Nachweis zur Einhaltung aller relevanten Richtlinien und Vorgaben zur Besteuerung erbringen wir über unsere Stellungnahme, die hier als PDF heruntergeladen werden kann: Wie stelle ich den Antrag nach § 148 Abgabenordnung – Verlängerung der Frist zur vollständigen Implementierung einer Cloud-TSE?
Folgendes Zitat bringen wir als Auszug aus der Stellungnahme hier an:
"Ungeachtet der TSE Integration bringt orderbird POS bereits seit Firmengründung 2011 folgende Funktionen und Systemarchitekturprinzipien mit, um Steuerhinterziehung effektiv zu verhindern:
- Zugriff auf die Persistenz ist dem Steuerpflichtigen nicht gegeben
- Keinerlei Funktion oder Zugriff zur Löschung von steuerrelevanten Daten
- Revisionssichere Archivierung von Abschlussbelegen
- Verkettung der steuerrelevanten Daten
- Kein Zugriff auf die Laufzeitumgebung durch den Steuerpflichtigen
- Alle steuerrelevanten Kassendaten werden automatisch in einem nach ISO27001 zertifizierten Rechenzentrum abgesichert"
Nachweise über Vorbereitungsmaßnahmen in Deinem Betrieb zur Umsetzung der Anforderungen nach §146a AO
Passus aus dem Antwortbrief des Finanzamts
"Wann wurden welche Vorbereitungsmaßnahmen zur Umsetzung des §146a AO im Unternehmen getroffen? Nachweise hierzu sind vorzulegen"
Hilfestellung zur Antwort
Du bist in der Pflicht nachweisen zu können, wann Du welche Vorbereitungen getroffen hast, um die Anforderungen der Kassensicherungsverordnung umzusetzen.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Bestellung einer TSE bzw. Datum des Vertragsabschlusses (Nachweis über den Vertragsabschluss zum Einsatz einer cloudbasierten TSE)
- Aktivierungsdatum der TSE (Bestätigungs-E-Mail im Postfach Deiner MY orderbird-E-Mail-Adresse)
- Umsetzung der Belegausgabepflicht
- Anpassung Deiner betrieblichen Verfahrensdokumentation
- Schulung Deiner Mitarbeiter_Innen bzw. Schulungsplan
- Nachweis über die Sicherstellung der Besteuerung (s. Stellungnahme von orderbird)
- ggf. Unterrichtung durch Deine Steuerberatung zur Gesetzeslage und Einhaltung der Vorgaben
Zusätzlich helfen Dir folgende Informationen:
- So erfüllst Du die neuen Auflagen der Kassensicherungsverordnung 2020 (DE)
- orderbird erfüllt alle Auflagen der KassenSichV - Weiterführende Informationen für Deine Steuerberatung
- Was steht alles auf meinem Bon, wenn ich die Online-TSE aktiviert habe?
- Was mache ich mit meiner TSE, wenn ich plötzlich Internetprobleme habe?
- Ich bekomme die Fehlermeldung "Beitreten zur Schicht nicht möglich". Was nun?
Anzahl und Art der eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme in Deinem Betrieb und Angabe des Herstellers der TSE
Passus aus dem Antwortbrief des Finanzamts
"Anzahl und Art der eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme und Angabe des Herstellers der TSE"
Hilfestellung zur Antwort
Pro MY orderbird -Account (= ein Betrieb) ist eine TSE angeschlossen. Das heißt, auch wenn Du mit mehreren Geräten in einem Betrieb arbeitest, ist es dennoch nur eine TSE.
Im Umkehrschluss heißt das, dass wenn Du mehrere MY orderbird-Accounts für mehrere Filialen bzw. Betriebe betreibst, Du mehrere TSEs hast, und zwar pro Betrieb genau eine.
Den Nachweis darüber erbringst Du über den Antrag nach § 148 Abgabenordnung – Verlängerung der Frist zur vollständigen Implementierung einer Cloud-TSE. Für jeden Deiner Accounts erstellst Du einen eigenen Antrag. Im Antrag enthalten ist der Nachweis über das Vorhandensein einer aktiven TSE im Betrieb. Wie zu anfangs erklärt, ist es genau eine TSE pro Betrieb.
Die ans orderbird Kassensystem angebundene TSE ist eine cloudbasierte TSE, die von unserem Partner fiskaly bereitgestellt wird. Weitere Details zur Beschaffenheit der TSE findest Du in der aktuellen Verfahrensdokumentation.
Standort Deiner Kasse
Passus aus dem Antwortbrief des Finanzamts
"Wo steht das elektronische Aufzeichnungssystem, mit dem die TSE abgesichert ist?"
Hilfestellung zur Antwort
Damit ist in der Regel der Standort der orderbird Kasse gemeint. Hier reicht die Angabe der genauen Adresse des Betriebes, in dem die Kasse verwendet wird.
Datum der Außerbetriebnahme des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystem
Passus aus dem Antwortbrief des Finanzamts
"Datum der Außerbetriebnahme des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystem"
Hilfestellung zur Antwort
Das entspricht dem Datum der Kündigung Deines Vertrags mit orderbird bzw. der Kündigung einzelner Gerätelizenzen.
Das Kündigungsdatum kannst Du der Kündigungsbestätigung entnehmen, die wir Dir per E-Mail zugesandt haben.
Ablehnung Deines Antrags (in Rheinland-Pfalz)
Passus aus dem Antwortbrief des Finanzamts
"Nach den Grundsätzen der Allgemeinverfügung vom 27. Juli 2020, wurde bereits angezeigt, dass der Einbau der cloudbasierten TSE vorgesehen war"
Hilfestellung zur Antwort
Insbesondere in Rheinland-Pfalz kann es passieren, dass Dein Antrag nach § 148 abgelehnt wird, wenn Du im letzten Jahr versäumt hast, dem Finanzamt mitzuteilen, dass Du bereits eine TSE bestellt hast. Hier können wir Dir leider keinen guten Ratschlag geben. Am Besten, Du besprichst Dich mit Deiner Steuerberatung, wie das weitere Vorgehen für Dich aussehen kann.
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