Achtung! Bitte nimm folgende Information unbedingt zur Kenntnis:
orderbird bietet keine Rechts- oder Steuerberatung an. Sämtliche Informationen mit rechtlichen bzw. steuerrechtlichen Aspekten sind in keinem Fall als Rechts- oder Steuerberatung anzusehen. Dennoch kann es sein, dass diese Vorgehensweise für Dich und Deinen Betrieb im Speziellen nicht zutreffend ist.
Wende Dich daher unbedingt an Deine Steuerberatung für eine verbindliche Aussage, wann Du welche Steuersätze nutzt. Eine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, die orderbird hier in Bezug auf steuerrechtliche Vorgehensweisen gibt, schließt orderbird aus.
Ab dem 01.07.2020 gelten in Österreich neue Steuersätze. In einem Satz zusammengefasst: 5 Prozent Mehrwertsteuer auf alle Speisen und Getränke in Deiner Gastronomie!
Zwar wurde Mitte Mai das ebenfalls ab dem 01.07.2020 geltende “Gastronomie-Paket” verabschiedet, was eine Senkung des Umsatzsteuersatzes für nichtalkoholische Getränke von 20 % auf 10 % vorgesehen hatte. Am 22./23.Juni 2020 ist dann allerdings von der österreichischen Bundesregierung beschlossen worden, 5 % auf die Umsatzsteuersätze von sämtlichen Speisen und Getränken für die Gastronomie anzuwenden. Dies gilt voraussichtlich bis zum 31.12.2020 (Stand: 25.06.2020).
Als orderbird PRO Kunde kannst Du alle Deine infrage kommenden Steuersätze schnell und gesetzeskonform aktualisieren: Aktiviere dazu einfach die automatische Aktualisierung über MY orderbird!
Was muss ich jetzt machen?
Auf MY orderbird kannst Du ab dem 30.06.2020 eine automatische Aktualisierung Deiner hinterlegten Steuersätze Deines orderbird Kassensystems aktivieren. Damit werden sämtliche Steuersätze Deiner Warengruppen und Artikel in der ersten Schicht nach dem 30.06.2020 aktualisiert, wenn sie folgende Einstellungen haben:
Aktueller Steuersatz ist exakt… | Automatische Änderung des Steuersatzes zu… | |
---|---|---|
SPEISEN | 10,00 % | 5,00 % |
GETRÄNKE | 20,00 % | 5,00 % |
Du kannst also nur Mehrwertsteuersätze von exakt 20,00 Prozent und 10,00 Prozent automatisch ändern lassen. Hiervon abweichende Steuersätze z.B. von Auslagenartikel werden nicht verändert! Dies gilt sowohl für Warengruppen und Artikel mit abweichenden Steuersätzen von z.B. 0,00 oder 10,1 Prozent.
Beachte: Die hinterlegten Preise für Warengruppen und Artikeln werden nicht geändert!
Wichtig!
Nach der erfolgten Automation prüfst Du einmal sämtliche Steuersätze auf Korrektheit! Dies liegt in Deinem Verantwortungsbereich und Du kannst hierfür haftbar gemacht werden.
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