Wie trage ich Entnahmen von Bargeld ins Kassenbuch ein?

Written by Jens B.

Last published at: September 25th, 2024

Du bist verpflichtet, alle Bargeld-Entnahmen ins Kassenbuch einzutragen. Dies sind z.B. die Bezahlung eines Lieferanten, eine Privatentnahme oder wenn Du Bargeld aus der Kasse nimmst, um es auf Dein Geschäftskonto einzuzahlen. Auch einen Diebstahl von Bargeld oder ausgezahlte Trinkgelder musst Du ins Kassenbuch eintragen! Egal was der Grund für eine Bargeld-Entnahme ist, dokumentiere ihn sorgfältig und mit Beleg in Deinem Kassenbuch!


Lust auf ein Video?

(https://youtu.be/YbpsEPITYyw)


Los geht's

Schritt für Schritt

  1. Tippe im Kassenbuch auf das “+”-Symbol hinter dem Punkt “Barausgaben”. 
  2. Wähle anschließend aus, um welche Art Ausgabe es sich handelt (Pflichtfeld). Zum Beispiel “Lieferung”. 
  3. Gebe den Betrag ein. 
  4. Wähle den korrekten Steuersatz aus (Pflichtfeld). Wenn Du z.B. einen Lieferanten bezahlst, dann findest Du den Steuersatz auf der Rechnung. 
  5. Über “Foto hinzufügen” kannst Du ein Foto des Lieferbelegs bzw. der erhaltenen Rechnung einfügen (Pflichtfeld). So hast Du auch gleich digital alles dokumentiert. 
    Du kannst bis zu drei Fotos machen, die der Reihenfolge nach auch für diese Entnahme im Kassenbuch protokolliert werden. Falls Du mit den drei Fotos nicht zufrieden bist, dann brichst Du die Entnahme ab und fängst nochmal von vorne an. 
    Und: Bitte bewahre den Original-Beleg trotzdem sorgfältig auf! 

    Belegfotos exportieren?

    Wenn Du dazu tendierst, Deine Originalbelege des Öfteren zu verlegen, empfehlen wir Dir, die Belegfotos separat aufzunehmen: Wie kann ich meine Belegfotos vom Kassenbuch exportieren? So hast Du eine digitale Kopie des Belegs auf Deinem iPad in der Foto-Bibliothek.

     
  6. Über das Kommentarfeld (optional) kannst Du noch genauer beschreiben, warum Du diesen Eintrag machst. 
     
    Übrigens: Wenn Du mal Geld privat vorstreckst, um zum Beispiel schnell Brötchen zu holen, trägst Du das Datum ins Kassenbuch ein, an dem Du Dir das ausgelegte Geld aus Deiner Kasse nimmst.

Über Rechts- bzw. Steuerberatung

Bitte nimm folgende Information unbedingt zur Kenntnis! 
 orderbird bietet keine Rechts- oder Steuerberatung an. Sämtliche Informationen mit rechtlichen bzw. steuerrechtlichen Aspekten sind in keinem Fall als Rechts- oder Steuerberatung anzusehen.

Um Dir aber eine möglichst verlässliche Anleitung bereitzustellen, hat unser Kooperationspartner, die Steuerkanzlei Buder (https://steuerbuder.de) aus Berlin, die im Folgenden beschriebene Vorgehensweise zum Umgang mit dem orderbird Kassenbuch geprüft und in Bezug auf steuerrechtlich relevante Aspekte für richtig befunden. Dennoch kann es sein, dass diese Vorgehensweise für Dich und Deinen Betrieb im Speziellen nicht zutreffend ist.

Wende Dich daher unbedingt an Deine Steuerberatung für eine verbindliche Aussage, wie Du das orderbird Kassenbuch für Dich korrekt nutzt. Eine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, die orderbird hier in Bezug auf steuerrechtliche Vorgehensweisen gibt, schließen sowohl orderbird als auch die Steuerkanzlei Buder aus.