Probleme beim Startbelege drucken

Verfasst von Jens B.

Last published at: October 9th, 2023

Nachdem Du unseren Anleitungen gefolgt bist und ein RKSV-Paket Deiner Wahl bei fiskaltrust erworben hast, funktioniert der Ausdruck Deines Startbelegs nicht? Du bekommst nach dem Klick auf "Signierungseinheit starten" stattdessen folgende Fehlermeldung: "Hier scheint etwas nicht zu funktionieren. Bist du online?"

Was tun?

Wenn Du Dir sicher bist, dass Deine Verbindung zum Internet funktioniert, dann bist Du jetzt auf jeden Fall der sicheren Seite: Du hast Dich rechtzeitig um alles gekümmert und die nächsten Schritte liegen nicht in Deiner Macht. Du brauchst Dir deshalb erstmal keine Sorgen über die Wahrung der gesetzlichen Fristen zur RKSV-konformen Aufrüstung Deiner Kasse zu machen. Gib uns bitte einfach unter fiskalisierung@orderbird.com Bescheid.

Warum passiert das?

Im Moment gibt es vereinzelt leichte Synchronisationsschwierigkeiten seitens fiskaltrust bei der Zertifikatsverknüpfung. Die Kollegen arbeiten bereits mit Hochdruck an einer Lösung für alle Kunden. Was Du jetzt noch unternehmen kannst:

  • Bitte melde Dich NICHT bei fiskaltrust.
  • Schicke ein E-Mail mit Deinem Problem an fiskalisierung@orderbird.com
  • Versuche in der Zwischenzeit, Dich immer mal wieder über orderbird POS bei fiskaltrust anzumelden.

Was sagt das Recht?

Das Bundesministerium für Finanzen sagt übrigens folgendes:

"Von einer vorsätzlichen Nichtbeachtung der Registrierkassenpflicht mit Manipulationsschutz kann glaubhaft insbesondere dann nicht ausgegangen werden, wenn die Unternehmerin/der Unternehmer

  • über eine Registrierkasse verfügt, die der Kassenrichtlinie entspricht und mit dieser die Einzelaufzeichnungspflicht und Belegerteilungspflicht erfüllt
    (das erfüllt orderbird POS, eigene Anmerkung)
  • Belege über die getätigten Barumsätze lückenlos erteilt und
    (das erfüllt orderbird POS, eigene Anmerkung)
  • nachweist bzw. zumindest glaubhaft macht, dass sie/er die RKSV- konforme Beschaffung und/oder die Umrüstung der Registrierkasse(n) bei einem Kassenhersteller oder einem Kassenhändler bis Mitte März 2017 bereits beauftragt hat, sodass die Säumnis nicht in ihrer/seiner Sphäre gelegen ist.
    (das hast Du mit dem Kauf Deines Pakets erfüllt, eigene Anmerkung).

Bei einem derart gelagerten Sachverhalt ist von einer finanzstrafrechtlichen Verfolgung der Unternehmerin/des Unternehmers abzusehen."

Quelle: https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/Sicherheitseinrichtung_in_Registrierkassen.html#heading_Werde_ich_als_Unternehmerin_bzw__Unternehmer__finanzstrafrechtlich__ab_dem_1_4_2017_verfolgt_bzw__kann_ich_bestraft_werden__wenn_meine_Registrierkasse_nicht_ueber_die_gesetzlich_vorgeschriebene_technische_Sicherheitseinrichtung_verf_gt__die_die_Unveraenderbarkeit_der_Aufzeichnungen_sicherstellt, letzter Zugriff: 26.07.2017

Falls Du noch weitere Fragen hast, dann schreibe uns einfach eine E-Mail an fiskalisierung@orderbird.com und wir werden uns bei Dir melden.