Wie wird die Mehrwertsteuer in den Berichten berechnet?

Verfasst von Jens B.

Last published at: October 9th, 2023

Du hast gerade auf Deine Berichte geschaut, ein bisschen rumgerechnet und bist nun verwirrt: Berechnet orderbird die Mehrwertsteuer falsch? Um es kurz machen: Nein :).

An dieser Stelle erklären wir Dir anhand von Beispielen, wie die Mehrwertsteuer berechnet wird. Gastronomien müssen zum einen die Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen, zum anderen können Deine Gäste ihre Rechnungen steuerlich absetzen: Grundlage für die Berechnung der Mehrwertsteuer muss also jede einzelne Rechnung sein.


Überflieger

Da es sich um eine prozentuale Berechnung mit 19 und 7 Prozent in Deutschland handelt, kann der Prozentwert des tatsächlichen Rechenweges rein rechnerisch mehrere Nachkommastellen haben. Hier entsteht ein Problem zwischen mathematischer Genauigkeit und Praxis: Währungen haben nur zwei Dezimalstellen, die Centbeträge. Hätten wir einen Artikel, den wir für 1 Cent verkaufen, dann wäre die abzuführende Mehrwertsteuer gleich Null, weil sich 1 Cent im Währungssystem nicht weiter aufteilen lässt:

  • (0,01/119)*19 = 0,001596
  • Dies entspricht in Euro und Cent 0,00 € Mehrwertsteuer. Denn: 0,001596€ kann im Währungssystem nicht abgebildet werden.

Gehen wir aber mal von realistischen Umsätzen aus …


Los geht's!

Schaue Dir diese zwei Beispiele an …

Beispiel A: Rechnung 1

Wir haben einen Brutto-Betrag von 7,30 € inklusive Mehrwertsteuer (=119 %). 

  • Um den Netto-Betrag, also die 100 %, zu errechnen, wenden wir folgende Formel an:
    • (7,30/119)*100 = 6,1345
    • In Euro und Cent ergibt diese Rechnung einen Netto-Betrag von 6,13 €. Denn: 0,0045 € kann im Währungssystem nicht abgebildet werden und wird auf zwei Nachkommastellen abgerundet.
  • Für die Mehrwertsteuer wenden wir folgende Formel an:
    • (7,30/119)*19 = 1,1656
    • In Euro und Cent ergibt das gerundet 1,17 € als abzuführende Mehrwertsteuer. Denn: 0,0056 € kann im Währungssystem nicht abgebildet werden und wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet.
  • Zählen wir diese beiden Beträge zusammen, ergibt sich wieder der Gesamtbetrag:
    6,13 € (=Nettobetrag) + 1,17 € (=Mehrwertsteuer)= 7,30 € (Bruttobetrag)

Beispiel B: Rechnung 2

Wir haben einen Brutto-Betrag von 12,45 € inklusive Mehrwertsteuer (=119 %).

  • Um den Nettobetrag, also die 100 %, zu errechnen, wenden wir folgende Formel an:
    • (12,45/119)*100 = 10,4622
    • In Euro und Cent ergibt diese Rechnung 10,46 €. Denn: 0,0022 € kann im Währungssystem nicht abgebildet werden und wird auf zwei Nachkommastellen abgerundet.
  • Um die Mehrwertsteuer zu berechnen, wenden wir folgende Formel:
    • 19 % Mehrwertsteuer: (12,45/119)*19 = 1,987818
    • Gerundet in Euro und Cent ergibt diese Rechnung 1,99 €. Denn: 0,007818 € kann im Währungssystem nicht abgebildet werden und wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet.
  • Zählen wir diese beiden Beträge zusammen, ergibt sich wieder der Gesamtbetrag:
    10,46 € (=Nettobetrag) + 1,99 € (=Mehrwertsteuer) = 12,45 € (Bruttobetrag)

Beispiel C: Der Tagesumsatz

Gehen wir davon aus, dass diese beiden Rechnungen die einzigen dieses Tages sind, dann ergibt sich folgende Aufschlüsselung:

Versuchen wir jetzt jedoch, manuell die gleiche Rechnung mit unseren TOTAL-Umsätzen zu errechnen, dann kommt es mathematisch bedingt zu Abweichungen:

Berechnung der Mehrwertsteuer

  • (19,75/119)*19 = 3,153354. In Euro und Cent: 3,15 €
    (Denn auch hier gilt: 0,003354 € kann im Währungssystem nicht abgebildet werden und wird auf zwei Nachkommastellen abgerundet.)
  • Wir haben zur tatsächlich abzuführenden Mehrwertsteuer also eine Differenz von 0,01 €.

Gleiches beim "Rückwärts-Rechnen" von Netto zu Brutto

  • 16,59*1,19 = 19,7421. In Euro und Cent: 19,74 €.
    (Denn auch hier gilt: 0,0021 € kann im Währungssystem nicht abgebildet werden und wird auf zwei Nachkommastellen abgerundet.)

Noch Fragen?

Warum macht orderbird das so?

orderbird kann auf diese Weise sicherstellen, dass beide Seiten – Du als Gastronom und Dein Gast – beim Finanzamt die richtigen Beträge abführen bzw. geltend machen können. Denn von der Kasse werden selbstverständlich die tatsächlichen Beträge angezeigt, die an das Finanzamt gehen. Deshalb führt die Rechnung mit den Totalumsätzen bzw. der Rechenweg "rückwärts" ggf. zu Differenzen.

Aber keine Sorge! Diese Problematik ist jedem Steuerbüro und vor allem den Finanzämtern bekannt.