Du willst Deinen Kundenwünschen nachkommen und Gutscheine anbieten - und so auch dafür sorgen, dass sie wiederkommen und begeistert sind? Wir zeigen Dir, welche Arten von Gutscheinen es gibt.
Über Gutscheinverwaltung
orderbird bietet keine Gutscheinverwaltung an. Die hier beschriebene Vorgehensweise stellt lediglich einen Workaround dar, falls Du auf Gutscheine nicht verzichten kannst. Bitte kläre mit Deiner Steuerberatung, ob diese Vorgehensweise für Dein Geschäft in Ordnung ist.
Das 1x2 der Gutscheine
Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Gutscheinen, die auch in Deiner orderbird Kasse unterschiedlich angelegt und unterschiedlich abgerechnet werden.
Erstens: Der Mehrzweckgutschein
- Mit einem Mehrzweckgutschein (MZ) stellst Du einen Geldbetrag als Gutschein aus, bei dem noch offen ist, wofür ein Kunde ihn bei Dir einlösen wird. Deshalb ist auch nicht klar, mit welchem MwSt.-Satz der Umsatz zu besteuern ist.
- Klicke hier, um zu erfahren, wie Du den Mehrzweckgutschein anlegst: Wie lege ich Mehrzweckgutscheine an?
- Klicke hier, um zu erfahren, wie Du Mehrzweckgutscheine verkaufen, einlösen und auswerten kannst.
Zweitens: Der Einzweckgutschein
- Mit einem Einzweckgutschein (EZ) kannst Du Artikel oder eine Artikelkombination (ehemals Sachgutschein) oder einen Geldbetrag als Gutschein ausstellen, bei dem der Preis und die Besteuerung bereits feststeht, weil klar ist, wofür Dein Gast ihn bei Dir einlösen wird.
- Klicke hier, um zu erfahren, wie Du den Einzweckgutschein anlegst: Wie lege ich Einzweckgutscheine an?
- Klicke hier, um zu erfahren, wie Du den Einzweckgutscheine verkaufen, einlösen und auswerten kannst.
Kurz und bündig
Eine kleine Übersicht, damit Deine Kellner auch wirklich jeden Gutschein richtig abrechnen:
- Mehrzweckgutscheine (= Gutschein ohne feststehende Besteuerung): Abrechnung über die Zahlart „Mehrzweckgutschein“.
- Einzweckgutscheine (= Gutschein mit feststehender Besteuerung): Abrechnung über einen Rabatt.
Falls Du nicht sicher bist, ob der auszustellende Gutschein eine feststehende Besteuerung hat, berate Dich bitte mit Deiner Steuerberatung.
Generelle Hinweise
Keine Gutscheinverwaltung in orderbird PRO
Derzeit gibt es noch keine Gutscheinverwaltung in orderbird PRO. Dies bedeutet, dass Du Dir außerhalb der orderbird App notieren musst, welche Gutscheine ausgestellt worden sind, welche eingelöst sind und welche noch auf ihre Einlösung warten.
Mit den Tipps aus den oben verlinkten Artikeln kannst Du trotzdem mit Gutscheinen in Deiner Gastronomie arbeiten. Du kannst zudem über Deinen MY orderbird-Account ganz einfach nachvollziehen, wer wann welche Gutscheine verkauft hat und wann Gutscheine eingelöst wurden.
Gutscheine von Drittanbietern
Falls Deine Gäste Gutscheine über Drittanbieter erwerben und bei Dir einlösen können (zum Beispiel #paynoweatlater, Helfen.Berlin, etc.), dann gilt der hier beschriebene Workaround zur Gutscheinverwaltung nicht. Bitte halte Rücksprache mit Deiner Steuerberatung und gehe gemeinsam mit ihr diesen Artikel durch. So könnt Ihr schnell herausfinden, wie Du Gutscheine von Drittanbietern auch über Deine orderbird PRO Kasse einlösen kannst.
Weitere Informationen
Gutscheine sind ein steuerlich komplexes Thema. Wir haben hier versucht, es möglichst kurz und bündig für Dich zusammenzufassen. Falls Du weitere Informationen benötigst, Deine Gutscheine nicht für Endkunden ausstellst oder sonstige Fragen zu Sonderfällen hast, kannst Du hier mehr erfahren:
- EU-Richtlinie von 2016 zur Behandlung von Gutscheinen
- (English) EU Council Directive of 2016 regarding the treatment of vouchers
- „Einzweck-Gutschein? Oder Mehrzweck? Änderung bei der Umsatzbesteuerung von Gutscheinen" von Steffen Rapp auf PayTechLaw
Über Rechts- und Steuerberatung
Über Rechts- bzw. Steuerberatung
Bitte beachte: orderbird bietet keine Rechts- oder Steuerberatung an!
Alles, was wir schreiben, spiegelt unsere Erfahrung und Erfahrungswerte unserer Kund*innen wider. Sämtliche Informationen mit rechtlichen bzw. steuerrechtlichen Aspekten sind in keinem Fall als Rechts- oder Steuerberatung anzusehen. Daher kann es sein, dass eine von uns beschriebene Vorgehensweise für Dich und Deinen Betrieb im Speziellen nicht zutreffend ist.
Für verbindliche Aussagen wende Dich bitte unbedingt an Deine Steuerberatung. Eine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, die orderbird hier in Bezug auf steuerrechtliche Vorgehensweisen gibt, schließt orderbird aus.