In diesem Artikel erklären wir Dir, wie Du mit ein paar Kniffen auch in orderbird Einzweckgutscheine anlegen kannst.
Über Gutscheinverwaltung
orderbird bietet keine Gutscheinverwaltung an. Die hier beschriebene Vorgehensweise stellt lediglich einen Workaround dar, falls Du auf Gutscheine nicht verzichten kannst. Bitte kläre mit Deiner Steuerberatung, ob diese Vorgehensweise für Dein Geschäft in Ordnung ist.
Über Steuerberatung
Die orderbird GmbH leistet keine Steuerberatung. Alles, was wir schreiben, spiegelt unsere Erfahrung und Erfahrungswerte unserer Kunden wider.
Wende Dich bitte an Deine Steuerberatung für verbindliche Aussagen, wie Du Gutscheine verrechnen kannst.
Überflieger
Einzweckgutschein = Besteuerung steht bei Verkauf fest
Bei Einzweckgutscheinen steht schon bei Verkauf des Gutscheins fest, welcher MwSt.-Satz anzuwenden ist zu dem Zeitpunkt, an dem er eingelöst wird. Ein paar Beispiele:
- Früher als “Sachgutschein” bekannt, gelten Gutscheine die für eine feststehende Sache ausgegeben werden, wie zum Beispiel “Brunch für 2 Personen”, als Einzweckgutschein: Hier ist bereits bei Ausstellung des Gutscheins klar, dass der Verzehr in-Haus stattfinden wird (wichtig für die korrekte Besteuerung!) und welche Artikel Teil des Angebots sind (ebenfalls wichtig für die Besteuerung).
- Ein einfacher Wertgutschein, bei dem bei Verkauf bereits klar ist, wo und zu welchem Steuersatz er eingelöst werden kann, wie z. B. „EZ 10 € 19 %“. Das funktioniert zum Beispiel für Betriebe, die nur in-Haus-Verzehr anbieten und alle Artikel den gleichen MwSt.-Satz haben, oder wenn der Gutschein nur bei ausgewählten Artikeln eingelöst werden darf.
- Lege einen Gutschein-Artikel, wie z. B. „Gutschein: Brunch für Zwei“ oder „EZ 10 € 19 %“, in einer Warengruppe „Gutscheine“ an und hinterlege den entsprechenden Preis und den MwSt-Satz. Diesen Artikel verkaufst Du als Gutschein an Deine Gäste.
- Lege ggf. einen Bezahl-Artikel wie „Brunch für Zwei“ in einer Warengruppe an, in welcher der Artikel beim Kauf gebucht werden soll (z. B. Warengruppe „Buffet“). Diesen Artikel bonierst Du, wenn Dein Gast den Gutschein einlöst.
Gut zu wissen: Diesen Bezahl-Artikel brauchst Du nur, wenn der EZ-Gutschein mit einer festen Sache verbunden ist. Du brauchst ihn nicht für EZ-Wert-Gutscheine. - Lege einen Rabatt „Brunch für Zwei“ oder „EZ 10 € 19 %“ mit entsprechendem Wert an. Diesen Rabatt verwendest Du als Zahlungsmittel, wenn Dein Gast mit dem Gutschein bezahlen möchte.
Schritt für Schritt
1. Einzweckgutschein-Artikel anlegen
Dies ist der tatsächliche Gutschein, den Du an Deine Kunden verkaufst.
- Öffne die orderbird PRO App und gehe zu Einstellungen > Bestellblock > Speisekarte
- Tippe auf den Namen der Warengruppe, in der der Gutschein liegen soll. Du kannst auch eine neue Warengruppe speziell für Gutscheine anlegen.
- In dieser Warengruppe tippst Du unten in der Liste der Artikel auf das kleine Pluszeichen „+“ und legst damit einen neuen Artikel an.
- Rechts auf Deinem iPad kannst Du den Artikel nun editieren: Gib als Erstes den Namen des Gutscheins ein (z. B. z. B. „EZ Gutschein: Brunch für Zwei“ oder „EZ 10 € 19 %“) und dann den Preis sowie den MwSt.-Satz.
Tipp: Einzweckgutscheine übersichtlich benennen
Benenne alle Einzweck-Gutscheine beginnend mit “EZ”. So wissen Du und Dein Personal immer, womit ihr es zu tun habt und es macht die Auswertung im Anschluss einfacher.
2. Bezahl-Artikel anlegen (optional)
Dies ist der Artikel, den Du bonierst, wenn der Einzweckgutschein von Gästen bei Dir eingelöst wird. Diesen Schritt brauchst Du nur anwenden, wenn Du einen Einzweckgutschein für eine fest stehende Sache ausgegeben hast, wie den „Brunch für Zwei“ aus unserem Beispiel.
- Gehe in die Warengruppe, in der der Bezahl-Artikel liegen soll, der mit dem Einzweckgutschein bezahlt wird.
- Tippe in dieser Warengruppe unten in der Liste der Artikel auf das kleine Pluszeichen „+“.
- Gib den Namen und Preis sowie die MwSt. des Artikels ein – „Brunch für Zwei“ für 45,00 €.
3. Rabatt anlegen
Diesen Rabatt benutzt Du, wenn Du den Gutschein als Zahlungsmittel akzeptierst.
- Gehe zu Einstellungen > Bezahlung > Rabatte.
- Tippe unten in der Liste der Rabatte rechts auf das kleine Pluszeichen „+“ und gib auf der rechten Seite den Namen „Brunch für Zwei“ oder „EZ 10 € 19 %“ ein.
- Tippe darunter auf Rabattart, wähle „Festbetrag“ aus und bestätige mit „Fertig“.
- Nun gibst Du den Rabattbetrag von 45,00 € bzw. 10 € ein.
- Anschließend schaltest Du unter „Rollen“ alle Mitarbeiterpositionen für die Anwendung des Rabatts frei, die diesen Rabatt vergeben dürfen.
- Tippe hierzu auf „Rollen“, wähle eine oder mehrere aus und bestätige mit „Fertig“.
- Tippe im Anschluss oben links auf „Sichern“ und bestätige den neuen Rabatt.
Tipp: Rabatte übersichtlich benennen
Benenne alle Rabatte, die zum Einlösen von Einzweckgutscheinen angelegt werden, beginnend mit “EZ”. So wissen Du und Dein Personal immer, womit ihr es zu tun habt und es macht die Auswertung im Anschluss einfacher.
Hinweis
Bei Einzweckgutscheinen wird die Steuer bei Verkauf des Gutscheins abgeführt, da bereits feststeht, welche Artikel mit welchen Steuersätzen mit dem Gutschein eingelöst werden. Hierbei ist auch festgelegt, ob es ein In-Haus oder Außer-Haus Verzehr ist.
Wie Du Einzweckgutscheine verkaufst, einlöst und auswertest, erfährst Du hier.