Ab dem 01.01.2020 gilt die Kassensicherungsverordnung in Deutschland und damit auch die Belegausgabepflicht. Du bist gesetzlich verpflichtet, jede Rechnung in gedruckter oder digitaler Form Deiner Kundschaft anzubieten.
Überflieger
- Du musst ab dem 01.01.2020 Deiner Kundschaft immer eine erstellte Rechnung anbieten, egal ob gedruckt oder digital
- Deine Rechnung muss einen korrekten Rechnungskopf inkl. aller relevanten Angaben haben: Der Name der Betriebsstätte, vollständige Adresse und Steuernummer oder USt.-Id.
- Alle wichtigen Einstellungen dazu nimmst Du in der orderbird App UND auf MY orderbird vor
Schritt für Schritt
Sei auf der sicheren Seite und prüfe Folgendes:
- Ist Dein Rechnungskopf in der App aktuell?
- Ist Dein Rechnungskopf auf MY orderbird aktuell?
- Du willst vorwiegend mit gedruckten Rechnungen arbeiten? Dann aktiviere den Bondruck in der Schnellbezahlung von orderbird.
- Du willst vorwiegend mit digitalen Belegen per E-Mail arbeiten? So verschickst Du Deine Rechnungen per Mail.
Noch Fragen?
Wie hoch sind die Strafen bei Nichteinhaltung?
Beim Bundesministerium für Finanzen (BMF) heißt es:
“Der Verstoß gegen die Belegausgabepflicht ist nicht bußgeldbewährt. Er könnte aber als Indiz dafür gewertet werden, dass den Aufzeichnungspflichten nicht entsprochen wurde."
(Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2019-11-19-steuergerechtigkeit-belegpflicht.html, letzter Zugriff: 25.11.2019)
Kann ich mich von der Belegausgabepflicht befreien lassen?
Schau mal hier: Kann ich mich von der Belegausgabepflicht befreien lassen?
Weitere Informationen
Auf unserem Blog informieren wir Dich umfänglich über die Belegausgabepflicht. Lese hier weiter: Belegausgabepflicht in der Gastronomie
Weitere Informationen zur Belegausgabepflicht findest Du verständlich erklärt auf den Seiten des BMF.