Was wäre die Gastronomie ohne Trinkgeld? Hier erfährst Du, wie Du Trinkgeld mit orderbird buchst und was es sonst noch Wissenswertes zu Trinkgeld gibt.
Überflieger
- Wähle den langen Bezahlweg (Das Feld mit den drei Punkten).
- Wähle einen Gesamtbetrag inkl. des Trinkgelds oder gebe manuell den entsprechenden Betrag ein.
- Rechne den Tisch über Auswahl einer Zahlungsart ab.
Los geht’s!
- Wenn Du einen Tisch abrechnest und ein Trinkgeld bekommst, starte den langen Bezahlweg: Dazu tippst Du auf grüne das Feld mit den drei weißen Punkten:
- Im neuen Fenster tippst Du nun unten auf „Bezahlen“ (bzw. „Teilzahlung“, wenn Dein Gast mit mehr als einer Zahlart abrechnen will).
- Oben rechts kannst Du jetzt Dein Trinkgeld eingeben. Standardmäßig ist „ohne Tip“ ausgewählt.
Danach siehst Du Trinkgeldvorschläge, die sich bei dem Betrag anbieten. Tippe auf einen der Vorschläge, wenn er passt.
Um einen freien Betrag einzugeben, tippst Du auf das Feld „Eingabe“ ganz rechts.- Anschließend erscheint ein Nummernfeld. Du siehst, dass gerade „Gesamt“ ausgewählt ist: Gib über das Nummernfeld den Gesamtbetrag vom Gast ein. Die Kasse rechnet automatisch für Dich aus, wie hoch das Trinkgeld ist.
- Wenn Deine Kundschaft einen Trinkgeldbetrag nennt oder Dir Geld in die Hand drückt, kannst Du auch den Haken bei „Trinkgeld“ setzen: Jetzt kannst Du die Höhe Deines Trinkgeldes eingeben.
- Bestätige mit „OK“.
- Anschließend erscheint ein Nummernfeld. Du siehst, dass gerade „Gesamt“ ausgewählt ist: Gib über das Nummernfeld den Gesamtbetrag vom Gast ein. Die Kasse rechnet automatisch für Dich aus, wie hoch das Trinkgeld ist.
- Nun siehst Du unten links den Gesamtbetrag inkl. Trinkgeld.
- Rechne jetzt ab, indem Du auf der rechten Seite die korrekte Zahlungsart auswählst.
- Fertig!
Noch Fragen?
Woher weiß ich, wie viel Trinkgeld ich eingenommen habe?
Am Ende eines hoffentlich Trinkgeld-reichen Arbeitstages kannst Du ganz bequem in Deinem Kellnerbericht nachvollziehen, wie viel Trinkgeld Du pro Zahlart eingenommen hast und natürlich auch, wie viel Trinkgeld insgesamt in der Schicht eingenommen wurde.
Ich habe bereits "Kartenzahlung" ausgewählt und meine Kundschaft möchte kurzentschlossen ein Trinkgeld per Karte geben. Wie mache ich das?
Hier gibt es zwei Wege:
- Breche den Bezahlvorgang auf dem Kartenleser ab, indem Du auf die Taste mit dem roten Kreuz drückst.
- Die Zahlung ist schon durch? Dann stelle sie im Rechnungsarchiv wieder her und rechne sie über den langen Bezahlweg inkl. Trinkgeld ein zweites Mal ab. Dazu brauchst Du dann nochmal die Geldkarte von Deinen Gästen, da das Geld von der ersten Rechnung bereits rückerstattet worden ist.
Was Du zukünftig machen kannst, wenn dieser Fall öfters vorkommen sollte: Gehe einfach erstmal mit einer Zwischenrechnung zum Tisch und frage, wie Deine Kundschaft zahlen möchte.
Mir gehört der Laden und ich habe Trinkgeld bekommen. Gibt’s da was zu beachten?
Ja! Kurz gesagt: Du musst das Trinkgeld versteuern.
Als Unternehmer*in (bzw. Arbeitgeber*in) musst Du Deine Trinkgelder versteuern und sie deshalb im Kassenbuch erfassen, denn sie sind umsatzsteuerpflichtig. Dies machst Du mit einem Eigenbeleg. Du musst aber nicht jedes Trinkgeld einzeln vermerken. Es reicht, wenn Du dies gesammelt zum Ende Deiner Schicht erledigst. Vermerke das Trinkgeld mit Eigenbeleg im Kassenbuch.
So geht's: Logge Dich mit Deinem Benutzer in die Kasse ein. Nun erfasst Du Dein Trinkgeld einfach und sauber über wie oben beschrieben. Im z-Bericht kannst Du jetzt auf Deinen Benutzer tippen und siehst dann den Gesamtbetrag Deines Trinkgeldes. Diesen Gesamtbetrag rechnest Du dann zum Eigenbeleg des Tages dazu und führst es im Kassenbuch auf. So kannst Du am Ende alles ordentlich versteuern.
Sind Trinkgelder für mein Servicepersonal steuerfrei?
Erhält Dein Servicepersonal Trinkgeld, so ist dies steuerfrei. Voraussetzung dafür ist, dass zwischen Trinkgeldgeber*in und Servicepersonal eine persönliche und unmittelbare Leistungsbeziehung besteht. Deswegen muss das Trinkgeld auch direkt an das Personal gezahlt werden.
Ob Du dies im Kassenbuch vermerkst oder nicht, klärst Du am besten direkt mit Deiner Steuerberatung. Eine kurze Ausführung hierzu:
Im Sinne einer ordnungsgemäßen Buchführung solltest Du auch dieses Trinkgeld per Eigenbeleg quittieren und im Kassenbuch vermerken. Auch hier genügt es, wenn Du das Trinkgeld am Ende der Schicht Deines Servicepersonals im Kassenbuch vermerkst. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass Dein Servicepersonal das Trinkgeld zusätzlich, freiwillig und direkt von Gästen erhält. Es darf also nicht den Umweg über einen Sammeltopf für alle nehmen.
Es gibt aber auch ein Urteil, nach dem freiwillige Trinkgelder für Angestellte nicht im Kassenbuch erfasst werden müssen (FG Köln vom 27.01.2009, http://www.iww.de/quellenmaterial/id/39685).
Anders verhält es sich, wenn alle Trinkgelder des Tages in einem großen Topf gesammelt und anschließend gleich auf alle Köpfe verteilt werden. Dann ist das Trinkgeld einkommensteuerpflichtig. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Du kannst Dich hier weiter schlaumachen: Wann sind Trinkgelder steuerfrei? (https://www.impulse.de/recht-steuern/steuertipps/trinkgeld-steuerfrei/2132073.html).
Aber um ganz sicherzugehen, lass Dich von Deiner Steuerberatung beraten!
Über Rechts- und Steuerberatung
Über Rechts- bzw. Steuerberatung
Bitte beachte: orderbird bietet keine Rechts- oder Steuerberatung an!
Alles, was wir schreiben, spiegelt unsere Erfahrung und Erfahrungswerte unserer Kund*innen wider. Sämtliche Informationen mit rechtlichen bzw. steuerrechtlichen Aspekten sind in keinem Fall als Rechts- oder Steuerberatung anzusehen. Daher kann es sein, dass eine von uns beschriebene Vorgehensweise für Dich und Deinen Betrieb im Speziellen nicht zutreffend ist.
Für verbindliche Aussagen wende Dich bitte unbedingt an Deine Steuerberatung. Eine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, die orderbird hier in Bezug auf steuerrechtliche Vorgehensweisen gibt, schließt orderbird aus.