Du kannst Dich von der Belegausgabepflicht befreien lassen, wenn es für Dich in Deinem Betrieb unzumutbar ist, einen Bon für jeden Gast zu drucken. Dazu stellst Du einen Antrag auf Befreiung bei Deinem Finanzamt.
Voraussetzungen für die Antragstellung sind:
- Du verkaufst Waren oder Dienstleistungen an viele unbekannte Personen
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Es besteht nachweislich eine sachliche oder persönliche Härte für Dich als steuerpflichtige Person
Bitte beachte, dass die Kosten, die mit der Belegausgabepflicht verbunden sind (z.B. für zusätzliche Bonrollen), keine sachliche Härte darstellen!
An wen richte ich den Antrag?
An das für Dich zuständige Finanzamt. Dieses wird per Einzelfall prüfen, ob es Deinem Antrag stattgibt.
Wie stelle ich den Antrag auf Befreiung von der Belegausgabepflicht?
Am Besten, Du besprichst Dich mit Deiner Steuerberatung. Sie wird Dir sagen können, worauf Du bei Deinem Antrag besonders achten solltest.
Setze ein formloses Schreiben auf, adressiert an Dein Finanzamt. Erkläre darin die Gründe, weshalb eine Bon-Ausgabepflicht für Deinen Betrieb nicht zumutbar ist und beantrage die Befreiung von der Belegausgabepflicht.