Was ist, wenn ich keinen Papier-Beleg für einen Eintrag habe?

Written by Jens B.

Last published at: September 12th, 2023

Über Rechts- bzw. Steuerberatung

Bitte nimm folgende Information unbedingt zur Kenntnis! 
 orderbird bietet keine Rechts- oder Steuerberatung an. Sämtliche Informationen mit rechtlichen bzw. steuerrechtlichen Aspekten sind in keinem Fall als Rechts- oder Steuerberatung anzusehen.

Um Dir aber eine möglichst verlässliche Anleitung bereitzustellen, hat unser Kooperationspartner, die Steuerkanzlei Buder (https://steuerbuder.de) aus Berlin, die im Folgenden beschriebene Vorgehensweise zum Umgang mit dem orderbird Kassenbuch geprüft und in Bezug auf steuerrechtlich relevante Aspekte für richtig befunden. Dennoch kann es sein, dass diese Vorgehensweise für Dich und Deinen Betrieb im Speziellen nicht zutreffend ist.

Wende Dich daher unbedingt an Deine Steuerberatung für eine verbindliche Aussage, wie Du das orderbird Kassenbuch für Dich korrekt nutzt. Eine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, die orderbird hier in Bezug auf steuerrechtliche Vorgehensweisen gibt, schließen sowohl orderbird als auch die Steuerkanzlei Buder aus.

 

Los geht's 

Da keine Buchung ohne Beleg erfolgen darf, bist Du gesetzlich verpflichtet, in diesem Fall einen sogenannten Eigenbeleg zu erstellen. Dieser ersetzt einen ordentlichen Beleg.

Einen Eigenbeleg brauchst Du zum Beispiel, wenn Du …

  • … eine Privateinlage machst,
  • … einen Diebstahl vermerken musst,
  • … Trinkgeld ausgibst,
  • … eine Privatentnahme machst oder
  • … eine Entnahme zur Einzahlung auf das Geschäftskonto machst.

Mit einem Eigenbeleg kannst Du Dir auch aus der Patsche helfen, solltest Du einmal einen Beleg verloren haben. Das muss allerdings die absolute Ausnahme bleiben, sonst wird das Finanzamt misstrauisch. Auch wenn Eigenbelege über unrealistische Summen ausgestellt werden, gibt es Grund zur Beanstandung. Außerdem kannst Du bei einem Eigenbeleg keine Vorsteuer geltend machen!

Zur Erstellung von Eigenbelegen kannst Du einen handelsüblichen Quittungsblock benutzen. Bitte beachte, dass folgende Informationen unbedingt mit auf den Eigenbeleg gehören:

  • Zahlungsempfänger mit vollständiger Anschrift
  • Art der Barausgabe bzw. Bareinnahme
  • Datum der Aufwendung
  • Höhe des eingenommenen bzw. ausgegebenen Barbetrags
  • Begründung für den Eigenbeleg
  • Datum und eigene Unterschrift