1. Prüfe die Steuersätze in Deiner Speisekarte

Verfasst von Jens B.

Last published at: February 26th, 2024

Über Rechts- bzw. Steuerberatung

orderbird bietet keine Rechts- oder Steuerberatung an.  Alles, was wir schreiben, spiegelt unsere Erfahrung und Erfahrungswerte unserer Kunden wider. Sämtliche Informationen mit rechtlichen bzw. steuerrechtlichen Aspekten sind in keinem Fall als Rechts- oder Steuerberatung anzusehen. Daher kann es sein, dass diese Vorgehensweise für Dich und Deinen Betrieb im Speziellen nicht zutreffend ist.

Für verbindliche Aussagen wende Dich bitte unbedingt an Deine Steuerberatung. Eine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, die orderbird hier in Bezug auf steuerrechtliche Vorgehensweisen gibt, schließt orderbird aus.

 

Prüfe bitte unbedingt, ob Du die korrekten Steuersätze für Deine Artikel und Warengruppen hinterlegt hast. Die von Deiner Steuerberatung ausgefüllt DATEV-Vorlage hilft Dir dabei!

Die Steuersätze für Deine Artikel und Warengruppen kannst Du direkt in der orderbird App anpassen: Wie aktualisiere ich die Steuersätze für meine Speisekarte?

Generell gelten noch bis Ende 2022 in Deutschland folgende Steuersätze für Gastronomien, die Du am besten mit Deiner Steuerberatung einmal durchgehst:

Gültig bis mind. Ende 2022 In-Haus MwSt. (regulär) Außer-Haus MwSt. (ermäßigt)
Getränke 19 % 19 %
Speisen 7 % 7 %

Einheitliche Steuersätze für Artikel innerhalb einer Warengruppe

Wichtig ist, dass Deine DATEV-Einstellungen und die Besteuerung der Artikel innerhalb einer Warengruppe zueinander passen. Bitte beachte:

  • Einheitliche Besteuerung innerhalb einer Warengruppe: Artikel innerhalb einer Warengruppe müssen einheitlich besteuert sein, damit Du alle Artikel in einer Warengruppe über das gleiche DATEV-Konto auswerten kannst. Alle Artikel in einer Warengruppe bekommen das gleiche DATEV-Konto. Eine Zuweisung eines eigenen DATEV-Kontos pro Artikel ist aktuell nicht möglich.
  • Ausnahmen: Artikel wie zum Beispiel Milchkaffee, deren tierischer Milchanteil über 75 % liegt und deshalb wie Speisen und nicht wie andere Getränke besteuert werden, solltest Du deshalb auch ein anderes DATEV-Konto zuweisen. Solche oder andere „Ausnahme“-Artikel sollten in einer separaten Warengruppe liegen, damit die Zuweisung der DATEV-Kontonummern mit der Besteuerung übereinstimmt. Welches DATEV-Konto hier passt, erfährst Du in den Ausnahmen.

Sind alle Deine Steuersätze für Warengruppen und Artikel korrekt hinterlegt? Prima! Dann geht es weiter bei Schritt 2 - DATEV-Details (Gegenkonto, Trinkgeldkonto, etc.) auf MY orderbird einstellen.