4.4. Steuerliche Sonderfälle (Pfand, Gutscheine, milchhaltige Getränke u.a.) in den DATEV-Einstellungen berücksichtigen

Verfasst von Jens B.

Last published at: February 22nd, 2024

Über Rechts- bzw. Steuerberatung

orderbird bietet keine Rechts- oder Steuerberatung an.  Alles, was wir schreiben, spiegelt unsere Erfahrung und Erfahrungswerte unserer Kunden wider. Sämtliche Informationen mit rechtlichen bzw. steuerrechtlichen Aspekten sind in keinem Fall als Rechts- oder Steuerberatung anzusehen. Daher kann es sein, dass diese Vorgehensweise für Dich und Deinen Betrieb im Speziellen nicht zutreffend ist.

Für verbindliche Aussagen wende Dich bitte unbedingt an Deine Steuerberatung. Eine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, die orderbird hier in Bezug auf steuerrechtliche Vorgehensweisen gibt, schließt orderbird aus.

 

Bitte beachte

Die Änderungen der DATEV-Kontonummern sind sofort wirksam!

 

Es gibt verschiedene Ausnahmen bei der Behandlung von Artikeln bzw. Umsätzen im DATEV Export, die eigene Kontonummern für die Warengruppen erfordern, damit die Umsätze separat und korrekt ausgewertet werden. Hier erfährst Du mehr über die Kontierung von milchhaltige Getränke (mind. 75 % Milchanteil), Mehrzweckgutscheine im Verkauf, Einzweckgutscheine, Lieferando-Artikel und Pfand. Mithilfe der ausgefüllten DATEV-Vorlage von Deiner Steuerberatung übersiehst Du keine Ausnahme in Deiner Speisekarte.

Alle Ausnahmen im Überblick

(I) Milchhaltige Getränke

Milchhaltige Getränke ab einem tierischen Milchanteil von 75 % werden steuerlich wie Essen behandelt. Aktuell werden sie mit nur 7 %, sowohl beim in-Haus, als auch beim außer-Haus Verkauf, besteuert. Daher kommen diese Milchgetränke in eine separate Warengruppe innerhalb der Oberwarengruppe "Getränke". Folgende DATEV-Konten können der Warengruppe zugewiesen werden: 

Warengruppe Milchgetränke mit mind. 75 % Milchanteil (tierisch)

Umsätze einer Warengruppe DATEV-Kontonummer
Gesamtumsatz frei lassen
reguläre Umsatzsteuer (In-Haus) 8302
reduzierte Umsatzsteuer (Außer-Haus) 8302

(II) Mehrzweckgutscheine als Artikel zum Verkauf

Aktuell gibt es keine Gutscheinverwaltung in der orderbird App. Wenn Du über den hier beschriebenen Workaround mit Gutscheinen arbeitest, musst Du steuerlich zwischen Mehrzweck- und Einzweckgutscheinen unterscheiden. Den Verkauf und das Einlösen von Mehrzweckgutscheinen kannst Du über den DATEV Export auswerten. Den Verkauf von Einzweckgutscheinen kannst Du ebenfalls im DATEV Export abbilden.  

Warengruppe Mehrzweckgutscheine (Verkauf)

Umsätze einer Warengruppe DATEV-Kontonummer
Gesamtumsatz frei lassen
reguläre Umsatzsteuer (In-Haus) 1796
reduzierte Umsatzsteuer (Außer-Haus) 1796

Das Einlösen von Mehrzweckgutschein erfolgt über die Zahlart „Gutschein einlösen“. Das DATEV-Konto für diese Zahlart stellst Du auf MY orderbird ein.

(III) Einzweckgutscheine

Alles rund um das Anlegen und Verwenden von Einzweckgutscheine erfährst Du hier: „Wie lege ich Einzweckgutscheine an?“ und „Einzweckgutscheine verkaufen, einlösen und auswerten“. 

Warengruppe Einzweckgutscheine (Verkauf)

Umsätze einer Warengruppe DATEV-Kontonummer
Gesamtumsatz frei lassen
reguläre Umsatzsteuer (In-Haus) 1718
reduzierte Umsatzsteuer (Außer-Haus) 1711

Um eingelöste Einzweckgutscheine auszuwerten, nutze zur Auswertung bitte den detaillierten Umsatzbericht auf MY orderbird und schaue im Reiter „Rabatte“ nach. Da bei der Einlösung eines Einzweckgutscheins kein Umsatz generiert wird (Rabatt), geht dies aus technischen Gründen nicht in den DATEV Export ein. Um Dir die Auswertung zu erleichtern, empfehlen wir Dir, eine eigene Rabattart für Gutscheine, z. B. EZ Gutschein einlösen anzulegen.

(IV) Artikel, die über Lieferando verkauft werden

Wie Du Lieferando zusammen mit orderbird nutzt, erfährst Du in diesem Artikel: Wie kann ich Lieferando mit orderbird nutzen? (Deutschland)

Um Deine Lieferando-Umsätze ganz korrekt nach 7 % für Speisen und 19 % für Getränke korrekt auszuwerten und nicht zu viel Steuern abzuführen, empfehlen wir Dir zur Unterscheidung folgende DATEV-Konten, für alle Warengruppen, in denen Artikel liegen, die Du über Lieferando verkaufst:

Warengruppen Lieferando Getränke

Umsätze einer Warengruppe DATEV-Kontonummer
Gesamtumsatz frei lassen
reguläre Umsatzsteuer (In-Haus) 8404
reduzierte Umsatzsteuer (Außer-Haus) 8404

Warengruppen Lieferando Speisen

Umsätze einer Warengruppe DATEV-Kontonummer
Gesamtumsatz frei lassen
reguläre Umsatzsteuer (In-Haus) 8304
reduzierte Umsatzsteuer (Außer-Haus) 8304

Bespreche die hier vorgeschlagene Kontierung bitte unbedingt mit Deiner Steuerberatung. 

(V) Pfand einnehmen und ausgeben

Der MwSt.-Satz bei Pfand richtet sich in der Regel nach dem Produkt, das der Pfandartikel umschließt. Wie Du Pfand in Deiner orderbird App anlegst, erfährst Du hier: Wie hinterlege ich Pfand? 

Warengruppe Pfand (eingenommen oder ausgegeben) 19 % (z.B. Cola, Bier, Mate, Pfandbecher)

Umsätze einer Warengruppe DATEV-Kontonummer
Gesamtumsatz frei lassen
reguläre Umsatzsteuer (In-Haus) 8540
reduzierte Umsatzsteuer (Außer-Haus) 8540

Falls Du Pfandartikel mit einer anderen Besteuerung als 19 % verkaufst oder Du Dir bezüglich der Besteuerung Deiner Pfandartikel bist, frage unbedingt Deine Steuerberatung um Hilfe.

Bravissimo, Du hast es geschafft! Alle DATEV-Einstellungen sind abgeschlossen. Jetzt gönn’ Dir erst mal ein Käffchen auf diesen Erfolg!

Falls Du noch Fragen zu den Einstellungen hast, wende Dich am besten vertrauensvoll an Deine Steuerberatung. Oder Du liest einfach mal weiter, vielleicht haben wir schon eine Antwort auf Deine Frage: