Über Rechts- bzw. Steuerberatung
Bitte nimm folgende Information unbedingt zur Kenntnis!
orderbird bietet keine Rechts- oder Steuerberatung an. Sämtliche Informationen mit rechtlichen bzw. steuerrechtlichen Aspekten sind in keinem Fall als Rechts- oder Steuerberatung anzusehen.
Um Dir aber eine möglichst verlässliche Anleitung bereitzustellen, hat unser Kooperationspartner, die Steuerkanzlei Buder (https://steuerbuder.de) aus Berlin, die im Folgenden beschriebene Vorgehensweise zum Umgang mit dem orderbird Kassenbuch geprüft und in Bezug auf steuerrechtlich relevante Aspekte für richtig befunden. Dennoch kann es sein, dass diese Vorgehensweise für Dich und Deinen Betrieb im Speziellen nicht zutreffend ist.
Wende Dich daher unbedingt an Deine Steuerberatung für eine verbindliche Aussage, wie Du das orderbird Kassenbuch für Dich korrekt nutzt. Eine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, die orderbird hier in Bezug auf steuerrechtliche Vorgehensweisen gibt, schließen sowohl orderbird als auch die Steuerkanzlei Buder aus.
Bareinnahmen und Barausgaben
- Sämtliches Bargeld, das in die Kasse geht oder sie verlässt.
- Zu den Einnahmen zählen zum Beispiel Geldeinlagen, Trinkgelder, Rückgeld, usw.
- Zu Den Ausgaben zählen zum Beispiel, wenn Du Geld aus der Kasse entnimmst, um Lieferanten zu bezahlen, Dir privat Geld entnimmst, Dir Geld gestohlen wird, usw.
Eigenbeleg
Die goldene Regel der Kassenbuchführung lautet: Keine Buchung ohne Beleg! Für jede Bargeldbewegung in Deiner Kasse bist Du gesetzlich verpflichtet, einen Papier-Beleg vorzuweisen. Dies ist in der Regel eine Rechnung oder Quittung, die Du erhältst oder selbst ordentlich erstellst. Falls Du keinen ordentlichen Beleg für eine Bargeldbewegung vorweisen kannst, z. B. weil Geld gestohlen wurde oder Du eine Privateinlage machst, dann erstellst Du Dir selbst einen sogenannten Eigenbeleg. So kommst Du der Belegpflicht nach. Welche Informationen in den Eigenbeleg gehören, erfährst Du hier: Was ist, wenn ich keinen Papier-Beleg für einen Eintrag habe?
Ist-Bestand
Der Ist-Bestand ist die Summe an Bargeld, die Du tatsächlich in der Kasse hast. Den Ist-Bestand findest Du durch Nachzählen des gesamten Bargeldes in Deiner Kasse heraus. Dafür kannst Du das Zählprotokoll im Kassenbuch nutzen, das du unter „Wie mache ich einen Kassensturz?“ findest. Mindestens einmal am Tag machst Du einen Kassensturz, bei dem Du den Ist-Bestand mit dem Soll-Bestand der Kasse vergleichst.
Kassensturz
Bei einem Kassensturz zählst Du das in der Kasse vorhandene Bargeld mit dem Zählprotokoll und vergleichst anschließend den Ist-Bestand mit dem Soll-Bestand.
Korrektur-Eintrag
Wenn Du beim Kassensturz einen Unterschied zwischen Ist-Bestand und Soll-Bestand der Kasse bemerkst, dann musst Du diesen aufklären. Nehme einen Korrektur-Eintrag vor, in dem Du erklärst, wie Die Abweichung zustande kommt.
Soll-Bestand
Der Soll-Bestand ist die Summe an Bargeld, die Du rein rechnerisch in Deiner Kasse haben solltest. Sie ergibt sich aus den Daten, die die orderbird App an das Kassenbuch sendet, dem Bestand zu Anfang des Tages, und alle weiteren Barausgaben oder Bareinnahmen, die Du im Kassenbuch vermerkst. Mindestens einmal am Tag machst Du einen Kassensturz, bei dem Du den Ist-Bestand mit dem Soll-Bestand der Kasse vergleichst.
Es kann passieren, dass der Ist-Bestand vom Soll-Bestand abweicht. In diesem Fall bist Du verpflichtet nachzuforschen, wie diese Abweichung zustande kam. Wurde ein Eintrag im Kassenbuch vergessen? Wurde Geld gestohlen? Dokumentiere Deine Erklärung für die Abweichung mit einem Korrektur-Eintrag.
Tagesabschluss
Am Ende Deines Arbeitstages machst Du einen Kassensturz und schließt anschließend den Tag bzw. das Kassenblatt ab.
Zahlarten
Nur die Umsätze von einer einzigen Zahlart gehören ins Kassenbuch: Bargeld. Alle anderen Umsätze haben hier nichts verloren. Stelle deshalb die Zahlarten für Dein Kassenbuch in MY orderbird unter Stammdaten > Zahlungsarten sorgfältig ein.