Mitteilungspflicht für die TSE in Deutschland

Written by Katharina V.

Last published at: September 12th, 2024

Der Gesetzgeber verlangt von Dir, Deine Kasse zu registrieren ("Mitteilungspflicht"). Die Umsetzung des Meldeverfahrens wurde durch den Gesetzgeber jedoch aufgeschoben. 

Aktuell gelten folgende Regelungen und Fristen ab 2025:

  • Start des Mitteilungsverfahrens: Ab dem 01.01.2025 wird das Mitteilungsverfahren verfügbar sein.
  • Frist für neue Kassensysteme: Alle ab dem 01.07.2025 angeschafften Kassensysteme müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden.
  • Frist für bestehende Kassensysteme: Systeme, die vor dem 01.07.2025 angeschafft wurden, müssen spätestens bis zum 31.07.2025 gemeldet werden.
  • Ausnahme für außer Betrieb genommene Systeme: Kassensysteme, die vor dem 01.07.2025 angeschafft und bis dahin außer Betrieb genommen wurden, müssen nicht gemeldet werden.
  • Keine Ausnahmen von der Mitteilungspflicht: Es gibt keine Ausnahmen, außer für Taxameter. Gemietete und geleaste Kassensysteme werden genauso behandelt wie gekaufte Systeme.
  • Meldung nur digital möglich: Die Meldung der Kassensysteme kann ausschließlich digital erfolgen. Dafür stehen "Mein ELSTER" oder die ERiC-Schnittstelle zur Verfügung. Alternativ kann die Meldung per Upload einer XML-Datei auf www.elster.de erfolgen oder ab dem kommenden Jahr einfach und bequem durch orderbird.

Teil der langjährigen Bestandskundschaft von orderbird PRO?

Solltest Du zu unserer Stammkundschaft zählen, ist die Frist zur Meldung für bestehende Kassensysteme zum 01.07.2025 für Dich relevant. Wir informieren Dich rechtzeitig, sobald das Mitteilungsverfahren über orderbird zur Verfügung steht.