Falls Du die Mitteilung Deiner Kasse mit TSE beim Finanzamt selbst vornehmen möchtest, dann findest Du beim Bundesfinanzamt eine Ausfüllanleitung für die Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (eAS).
Alternativ kannst Du den orderbird Service zur Meldung Deiner Kasse nutzen, mit dem Du in nur wenigen Klicks Deine Mitteilungspflicht erfüllt hast. Melde Dich dafür per Mail an hilfe@orderbird.com für die nächsten Schritte.
Fristen zur Mitteilungspflicht
Der Gesetzgeber verlangt von Dir, Deine Kasse zu registrieren ("Mitteilungspflicht"). Seit 2025 gelten folgende Regelungen und Fristen:
- Start des Mitteilungsverfahrens: Ab dem 01.01.2025 ist das Mitteilungsverfahren verfügbar.
- Frist für neue Kassensysteme: Alle ab dem 01.07.2025 angeschafften Kassensysteme müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden.
- Frist für bestehende Kassensysteme: Systeme, die vor dem 01.07.2025 angeschafft wurden, müssen spätestens bis zum 31.07.2025 gemeldet werden.
- Ausnahme für außer Betrieb genommene Systeme: Kassensysteme, die vor dem 01.07.2025 angeschafft und bis dahin außer Betrieb genommen wurden, müssen nicht gemeldet werden.
- Keine Ausnahmen von der Mitteilungspflicht: Es gibt keine Ausnahmen, außer für Taxameter. Gemietete und geleaste Kassensysteme werden genauso behandelt wie gekaufte Systeme.
- Meldung nur digital möglich: Die Meldung der Kassensysteme kann ausschließlich digital erfolgen. Dafür stehen "Mein ELSTER" oder die ERiC-Schnittstelle zur Verfügung. Alternativ kann die Meldung per Upload einer XML-Datei auf www.elster.de erfolgen oder demnächst einfach und bequem durch orderbird. Wir halten Dich dazu selbstverständlich auf dem Laufenden.
Teil der langjährigen Bestandskundschaft von orderbird PRO?
Solltest Du zu unserer Stammkundschaft zählen, ist die Frist zur Meldung für bestehende Kassensysteme zum 01.07.2025 für Dich relevant. Möchtest Du Dein Kassensystem über orderbird melden, schreibe eine kurze Mail an hilfe@orderbird.com für die nächsten Schritte.